Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg die neue Hundehalteverordnung. Hier finden Hundehalter und kommunale Ordnungsbehörden Informationen zur Einstufung gefährlicher Hunde und zu roten Kennzeichnungsplaketten.
Wann gilt ein Hund als gefährlich?
Die Rasse allein ist kein Einstufungsgrund mehr. Maßgeblich sind die Merkmale des § 5 HundehV: etwa bestimmte Beißvorfälle, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Tieren, wiederholte Gefährdungen von Menschen oder durch Ausbildung übersteigerte Aggressivität. Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die Umstände und stellt die Gefährlichkeit fest.
Haltungserlaubnis und Sachkunde
Die Haltung erfordert grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzungen sind insbesondere Volljährigkeit, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochipkennzeichnung, Haftpflichtversicherung, berechtigtes Haltungsinteresse und sichere Unterbringung. Sachkunde wird regelmäßig theoretisch und praktisch mit dem eigenen Hund nachgewiesen.
Leine, Maulkorb und sichere Haltung
Gefährliche Hunde sind ausbruchssicher zu halten; Zugänge benötigen Warnschilder. Außerhalb des entsprechend eingefriedeten Besitztums gelten grundsätzlich Maulkorbpflicht und Leinenpflicht mit höchstens zwei Metern Leinenlänge. Ausnahmen regelt § 9 Absatz 2 HundehV.
Rote Kennzeichnungsplaketten: 40 mm Durchmesser
Die vorgeschriebene Plakette ist rot, kreisrund und hat einen Durchmesser von 40 mm. Das Wappen der ausstellenden Behörde ist optional.
Amtliche Hundehalteverordnung Brandenburg, insbesondere §§ 5–9
Hinweise für kommunale Ordnungsbehörden
Die VVHundehV vom 6. Mai 2026 erläutert die Durchführung. Nach Nummer 9.2 ist das Landeswappen für neue Plaketten nicht mehr zulässig. Stattdessen kann die ausstellende kommunale Behörde ihr Wappen verwenden. Vorhandene rote Plaketten dürfen weiter getragen werden.
Sonderplaketten für Ihre Behörde fertigen lassen
Als Hersteller fertigen wir rote Kennzeichnungsplaketten für kommunale Ordnungsbehörden. Fragen Sie die Produktion mit Ihrer gewünschten Stückzahl, Nummerierung, Beschriftung und gegebenenfalls Ihrem Behördenwappen an.
Amtliche Durchführungshinweise: VVHundehV 2026
Häufige Fragen zu Sonderplaketten
Ersetzt die Sonderplakette eine Hundesteuermarke?
Nein. Die Kennzeichnung nach der HundehV und die kommunale Hundesteuer sind unterschiedliche Regelungsbereiche.
Muss die rote Plakette ein Wappen tragen?
Nein. Ein Wappen der ausstellenden Behörde ist optional.
Wer entscheidet über die Gefährlichkeit?
Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls.
Wie können Behörden die Produktion von Sonderplaketten anfragen?
Über unser Anfrageformular übermitteln Sie Ihre Anforderungen an die Fertigung. Sie erhalten ein Angebot für die Produktion der Plaketten. Haltungserlaubnis und behördliche Ausgabe erfolgen durch die zuständige Ordnungsbehörde.
Stand der Quellenprüfung: 21. Oktober 2026.